Statuten
Statuten des Chaostreff Bern per Dienstag, 2020-11-03
(Falls du Änderungen für die Statuten vorschlagen willst, dann mache das bitte über unser Git Repository in welchem wir die Statuten verwalten.)
1. Name und Sitz des Vereins
- Unter dem Namen Chaostreff Bern besteht ein parteipolitisch neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
 - Der Verein hat seinen Sitz in Bern.
 
2. Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen und Gefahren datenverarbeitender Technologien auseinander.
 - Er setzt sich für das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und propagiert den schöpferischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Technologie.
 - Der Verein fördert den Erfahrungs- und Informationsaustausch über Technologien und technische Entwicklungen
 - Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
 - Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt.
 
3. Mitgliedschaft
3.1. Aufnahme
- Jede natürliche Person, die sich den Zielsetzungen des Chaostreff Bern identifiziert, kann Mitglied im Chaostreff Bern werden.
 
3.2. Austritt
- Mitglieder können per Monatsende aus dem Verein austreten. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand notwendig. Bereits geschuldete Beiträge werden nicht erstattet.
 
3.3. Erlöschen der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
 
3.4. Ausschluss
- Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe eines Grundes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
 
4. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung
 - der Vorstand
 
4.1 Die Generalversammlung
- Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie beschliesst mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen:
 - Budget
 - Über Höhe, Art und Periodizität der Mitgliederbeiträge
 - Sie beschliesst mit qualifiziertem Mehr von 2 / 3 der abgegebenen Stimmen
 - Ausschluss von Mitgliedern
 - Änderung der Statuten
 - Auflösung des Vereines
 - Die Generalversammlung kann die Traktandenliste anpassen und über neue Traktanden beschliessen; ausgenommen den Ausschluss von Mitgliedern.
 - Die Generalversammlung des Chaostreff Bern findet im ersten Quartal des Jahres statt. Sie wird mindestens zwei Wochen im Voraus durch den Vorstand angekündigt.
 
4.2. Der Vorstand
- Er vertritt den Verein gegen aussen und führt die laufenden Geschäfte.
 - Der Vorstand konstituiert sich selber.
 - Er besteht aus mindestens zwei (2) Personen.
 - Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
 - Der Vorstand ist ermächtigt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern zu entscheiden.
 
5. Finanzierung
- Der Verein finanziert sich durch Mitgliederbeiträge sowie allfällige Spenden und Legate.
 
6. Unterschrift und Haftung
- Der Vorstand ist zeichnungsberechtigt, wenn dies im Auftrag der Generalversammlung geschieht.
 - Es müssen immer mindestens zwei Personen des Vorstands unterzeichnen.
 - Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
 
7. Auflösung
- Die Auflösung des Vereins kann beschlossen werden, wenn zwei Drittel (2/3) aller Mitglieder dafür stimmen.
 - Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.